Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das vor allem Regelungen zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungsverfahren enthält, ist das besondere Verwaltungsrecht in zahlreiche Fachbereiche aufgespalten, wie z.B. das öffentliche Bau- und Planungsrecht nebst Bodenordnung, das Kommunalrecht einschließlich Abgabenrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Umwelt- und dabei insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Dienst- und das Berufsrecht, das Hochschul- und Prüfungsrecht sowie das öffentliche Medienrecht, um nur einige der von unserer Kanzlei bearbeiteten Fachgebiete zu nennen.