Verwaltungs­recht

Das Verwaltungsrecht regelt die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Das betrifft vor allem das Verhältnis des Staates, also des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, zum Bürger oder zu juristischen Personen. Aber auch das Verhältnis der verschiedenen staatlichen Untergliederungen zueinander und untereinander wird maßgeblich durch das Verwaltungsrecht geprägt.

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Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das vor allem Regelungen zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungsverfahren enthält, ist das besondere Verwaltungsrecht in zahlreiche Fachbereiche aufgespalten, wie z.B. das öffentliche Bau- und Planungsrecht nebst Bodenordnung, das Kommunalrecht einschließlich Abgabenrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Umwelt- und dabei insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Dienst- und das Berufsrecht, das Hochschul- und Prüfungsrecht sowie das öffentliche Medienrecht, um nur einige der von unserer Kanzlei bearbeiteten Fachgebiete zu nennen.

Seit über 40 Jahren

Deubner & Kirchberg hat sich seit der Gründung im Jahre 1982 auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Im Fachbereich Verwaltungsrecht bündeln wir die Kompetenzen von fünf Anwältinnen und Anwälten.