Verfassungsrecht
Grund- und Menschenrechte bilden die Basis unseres Rechtssystems. Unentbehrlich für das Funktionieren des Staatswesens sind aber auch die Vorschriften des deutschen Grundgesetzes und der Länderverfassungen, die die Zuständigkeiten und die Organisation der 3 Staatsgewalten, nämlich von Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung, sowie ihr Verhältnis zueinander betreffen. Hinzu kommen die völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Dies zusammengenommen ist das Feld des Verfassungsrechts, das zwar sämtliche übrigen Rechtsbereiche durchdringt, als ausschließlicher Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit aber nur von vergleichsweise wenigen Rechtsanwälten bzw. Anwaltskanzleien betrieben wird.