Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung
betroffener Personen gestärkt und es soll zugleich sichergestellt werden, dass
ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.
Mit dem Gesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht
umgesetzt. Wer Verstöße meldet, soll keine beruflichen Konsequenzen fürchten
müssen. Um Hinweisgeber zu schützen und dazu zu bewegen, ihre (internen)
Kenntnisse über bestehendes Fehlverhalten ohne Angst vor Nachteilen weiter zu
geben, verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Unternehmen und Behörden,
sichere Meldewege einzurichten und verbietet Repressalien gegen Hinweisgeber.
Die Kanzlei Deubner & Kirchberg
nimmt in Person von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Finger die Aufgaben einer
solchen Meldestelle für folgende Körperschaften wahr:
Stadtverwaltung Bretten
Stadtverwaltung Bruchsal
Stadtverwaltung Ettlingen
Stadtwerke Ettlingen
Stadtverwaltung Rastatt
Stadtverwaltung Rheinstetten
Meldungen können hier abgegeben werden.