30.07.2024
DK-Mandanten vor BVerfG erfolgreich: Sperrklausel der Wahlrechtsreform verfassungswidrig.
Am 17. März 2023 beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen Änderungen des BWahlG. Danach sieht das BWahlG für die Bundestagswahl u.a. vor, dass Parteien, die bundesweit weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten haben, nicht bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt (5 %-Sperrklausel). Ihre Kandidaten ziehen daher nicht in den Bundestag ein.
Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Wahlrechtsreform haben sich neben der Bayerischen Staatsregierung auch von DK vertretene Mitglieder des Bundestages und Wähler gewendet. Mit hrer Argumentation erhielten sie nun Recht: Das BVerfG urteilt, dass die Sperrklausel in ihrer aktuellen Fassung nicht zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestages erforderlich und damit nicht verfassungskonfom sei.
Das Mandat wurde von Prof. Dr. Christian Kirchberg geführt.