12.05.2026

Millionenklage der AfD gegen die Bundestagspräsidentin abgewiesen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Versuch der AfD abgewehrt, die Bundestagspräsidentin zur Rückzahlung eines Betrags i.H.v. 2,35 Mio. Euro zu verurteilen. Diesen Betrag hatte die AfD wegen des Verdachts einer unzulässigen Spende zunächst vorbehaltlich an die Bundestagspräsidentin als mittelverwaltende Stelle nach dem Parteiengesetz weitergeleitet. 

Auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war die entsprechende Spende jedoch tatsächlich unzulässig, und zwar deshalb, weil der Spender nicht feststellbar war: es konnte sich um einen österreichischen Staatsangehörigen, der der AfD den entsprechenden Geldbetrag als Sachspende konkret zur Verfügung gestellt hatte, genauso handeln wie um einen deutschen Staatsangehörigen, der dem „Spender“ den Spendenbetrag kurz zuvor im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 geschenkt hatte. Der Spendenbetrag sei deshalb, so das Verwaltungsgericht, zu Recht von der Bundestagspräsidentin vereinnahmt worden. 

Für die Bundestagspräsidentin sind einmal mehr die Rechtsanwälte Deubner & Kirchberg tätig geworden, im konkreten Fall durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg und Rechtsanwalt Dr. Dirk Herrmann.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin