30.07.2024

DK vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Wahlrechtsreform 2023

Die am 17. März 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Wahlrechtsreform 2023 sah neben der sog. Zweitstimmendeckung den Wegfall der „Grundmandatsklausel“ vor. Aufgrund dieser „Klausel“ können politische Parteien, die an der 5 %-Klausel scheitern, auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie in mindestens drei Wahlbezirken die Mehrzahl der Erststimmen erzielt haben. Speziell gegen die Streichung der „Grundmandatsklausel“ haben unter anderem Bundestagsabgeordnete der „LINKE“ das Bundesverfassungsgericht angerufen und hatten damit Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2024 die Wahlrechtsreform zwar im Übrigen für verfassungsmäßig erklärt, gleichzeitig aber die Weitergeltung der „Grundmandatsklausel“ verfügt. Das Mandat für die „LINKE“ wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi geführt.

Für weiterführende Informationen s. Pressemitteilung BVerfG