12.01.2023

D&K erwirkt Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Rechtsschutz in einer zwischenstaatlichen Organisation

Mit einer am 12.01.2023 veröffentlichten Grundsatzentscheidung vom 08.11.2022 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Anforderungen an das Rechtsschutzsystem einer internationalen Organisation, der die Bundesrepublik Deutschland angehört, präzisiert. Es ging im konkreten Fall um Struktur, Organisation und Verfahren der Rechtsprechungstätigkeit der Kammern und der Großen Kammer der Europäischen Patentorganisation (EPO) bzw. des Europäischen Patentamts (EPA). Jedenfalls seit deren Strukturreform im Jahr 2016 würden, so das Bundesverfassungsgericht, die grundlegenden Anforderungen, die sich insoweit aus dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als auch des Gerichtshofs der Europäischen Union ergeben, erfüllt. Der vorherige Rechtszustand habe allerdings vor allem unter dem Gesichtspunkt der persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit der Richter bzw. der Mitglieder der Rechtsprechungsorgane der EPO/des EPA grundlegende Zweifel aufgeworfen. Dies war auch der Grund für diverse Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2010, 2013, 2015 und 2016, die zu der Strukturreform von 2016 geführt und damit grundsätzlich dem Anliegen der Beschwerdeführer entsprochen haben, weshalb die Verfassungsbeschwerden im Ergebnis zurückgewiesen worden sind.

Deubner & Kirchberg ist in diesen Verfahren durch Prof. Dr. Christian Kirchberg und Prof. Dr. Werner Finger vertreten worden.