02.06.2025

Stadt Horb a.N. führt Zwangsräumung mit Unterstützung von DK durch

Am 15.05.2025 wurde das sogenannte Lotzer-Haus in der Horber Innenstadt durch die Baurechtsbehörde der Stadt Horb mit Unterstützung von mehreren Dutzend Polizeibeamten zwangsgeräumt. Gründe für die Zwangsräumung waren der unzureichende Brandschutz, aber auch die fehlende Baugenehmigung für die insgesamt 35 Appartments in dem Gebäude. Der Eigentümer des Gebäudes war zuvor mit einem gerichtlichen Eilantrag gescheitert (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe). Die Stadt Horb a.N. wurde durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Herrmann beraten und vertreten.