01.03.2024

Erfolg in einem Konkurrentenstreit für das von DK vertretene Land Nordrhein-Westfalen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Das OVG Münster hat mit zwei Beschlüssen vom 29.02.2024 (Az. 1 B 1082/23; 1 B 1158/23) bestätigt, dass die seit Juni 2021 vakante Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht mit der vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewählten Bewerberin besetzt werden darf (s. Pressemitteilung des OVG Münster). Damit hat das Oberverwaltungsgericht den Beschwerden des Landes Nordrhein Westfalen gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster und Düsseldorf stattgegeben. Diese hatten zunächst die beabsichtigte Ernennung der ausgewählten Bewerberin zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vorläufig gestoppt.

Zur Begründung heißt es in den beiden Beschlüssen des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, die vom Justizministerium vorgenommene Auswahlentscheidung sei nicht zu beanstanden. Insbesondere bestünden (anders als dies in erster Instanz vom VG Münster gesehen worden ist) keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, das Auswahlverfahren sei manipulativ gestaltet worden. Auch die übrigen, gegen die Auswahlentscheidung vorgebrachten Argumente seien nicht durchgreifend. So war in den Eilverfahren der Konkurrenten beanstandet worden, es fehle dem Minister an einer Überbeurteilungskompetenz (im Hinblick auf die Beurteilung der ausgewählten Bewerberin sowie eines Richters am Bundesverwaltungsgericht als Konkurrent). Auch im Übrigen unterlägen die vorgenommenen Beurteilungen der Bewerber keinen Rechtsfehlern, sodass insgesamt die getroffene Auswahlentscheidung den Bewerbungsverfahrensanspruch der Konkurrenten nicht verletze.

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Justizministerium Nordrhein-Westfalen wurde in diesen Konkurrentenstreitverfahren von Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger vertreten.