10.02.2026
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteile zugunsten von Altstadtbewohnern – Sperrzeitverfahren gegen die Stadt Heidelberg rechtskräftig abgeschlossen
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2025, der den Beteiligten am 10. Februar 2026 zugestellt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Heidelberg zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren um die Sperrzeitregelungen in der Heidelberger Altstadt nun endgültig rechtskräftig abgeschlossen. In allen drei Instanzen – Verwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Bundesverwaltungsgericht – haben die klagenden Altstadtbewohner Recht bekommen.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2024 vollumfänglich. In diesem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Stadt Heidelberg zum Erlass einer Sperrzeitverordnung verpflichtet, nach der die Sperrzeit in den Nächten zum Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen spätestens um 1:00 Uhr zu beginnen habe und unter der Woche jedenfalls in den Nächten zum Donnerstag und Freitag der Beginn der Sperrzeit auf 24:00 Uhr festzusetzen sei.
Weitere Rechtsmittel stehen der Stadt Heidelberg nicht mehr zur Verfügung. Die Entscheidung setzt damit den Schlusspunkt unter ein jahrelanges verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um den Schutz der Anwohner der Heidelberger Altstadt vor unzumutbaren nächtlichen Lärmbelastungen ging.
Die Gerichte haben dabei klargestellt, dass Städte und Gemeinden verpflichtet sind, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen, wenn andernfalls grundrechtlich geschützte Positionen – insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit – beeinträchtigt werden. Kommunale Gestaltungsspielräume finden dort ihre Grenze, wo der Gesundheitsschutz der Anwohner nicht mehr gewährleistet ist.
Professor Dr. Werner Finger, der die Kläger vertreten hat, erklärt:
„Diese Entscheidung schafft nun endgültige Klarheit. Heidelberg ist verpflichtet, die Altstadtbewohner wirksam vor nächtlichem Lärm zu schützen. Die Gerichte haben nicht nur die Unzumutbarkeit der bisherigen Situation festgestellt, sondern die Stadt zu einem konkreten Handeln verpflichtet: zum Erlass einer Sperrzeitverordnung mit klar definierten Zeiten. Ich gehe davon aus, dass die Stadt die Umsetzung nun zeitnah einleitet.“
Die Kanzlei Deubner & Kirchberg hat die klagenden Altstadtbewohner in dem Verfahren über alle Instanzen hinweg vertreten.