14.03.2023

Bundestagsverwaltung mit D&K erfolgreich

Die der „AfD“ im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 aus der Schweiz zugeleiteten Spenden in Höhe von (umgerechnet) gut 130.000 € sind vom (seinerzeitigen) Bundestagspräsidenten als unzulässig, weil anonym, eingestuft worden und haben zu deren Sanktionierung durch die Bundestagsverwaltung in Höhe des Dreifachen, knapp 400.000 €, geführt. Die dagegen von der „AfD“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhobene Klage ist abgewiesen worden. Das gleiche Schicksal hat nun aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 02.03.2023 die dagegen erhobene Berufung erfahren; sie wurde ebenfalls abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Bundestagsverwaltung wurde von Prof. Dr. Kirchberg vertreten.