09.02.2022

Stadion Freiburg: Hauptsacheverfahren eingestellt. Kläger, Stadt Freiburg, der Sport-Club und das Regierungspräsidium einigen sich auf Vergleich

Der Rechtsstreit zwischen den sechs Klägerinnen und Klägern aus dem Stadtteil Mooswald und der Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co.KG – also der gemeinsamen Gesellschaft der Stadt Freiburg und dem Sport-Club – wurde heute im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gütlich beigelegt.

Hintergrund dieser Einigung ist ein schon seit Jahren andauernder Rechtsstreit: Stellvertretend für und mit der vollen Unterstützung von zahlreichen weiteren Anwohnern aus dem Stadtteil Mooswald, hatten sechs Klägerinnen und Kläger im November 2018 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg erteilte Baugenehmigung für das SC-Stadion sowie einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den der Baugenehmigung zu Grunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Freiburg eingereicht. Sie sahen sich durch das neue SC-Stadion, insbesondere aufgrund des zu erwartenden Sportlärms, in ihren Nachbarschaftsrechten verletzt. Der Verwaltungsgerichtshof gab den Anwohnerinnen und Anwohnern in dem vor der Fertigstellung des Stadions durchgeführten Eilverfahren gegen die Baugenehmigung in Bezug auf den genehmigten Nutzungsumfang zum Teil Recht.

Nach nunmehr erfolgter Fertigstellung des Stadions und der Aufnahme des Spielbetriebs einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Oberbürgermeister Martin Horn war auf die Klägerinnen und Kläger zugekommen und hatte Gespräche zum Zwecke der gütlichen Einigung angeboten. In den darauffolgenden Wochen haben intensive und vertrauensvolle Gespräche stattgefunden, in denen die Verfahrensbeteiligten aufeinander zugegangen sind, das Verständnis für die gegenseitigen Interessenlagen gewachsen ist und einvernehmliche Lösungen für konkrete Fragen erzielt werden konnten.

Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich die Stadt Freiburg einen Teil des Mooswaldes in den nächsten 30 Jahren nicht zu bebauen und sich stattdessen bei der höheren Naturschutzbehörde dafür einzusetzen, dieses Waldstück in das bereits bestehende Vogelschutzgebiet aufzunehmen. Weiterhin stellt die Stadt Freiburg für Sanierung und Modernisierung von Spielplätzen und Begegnungsstätten im Stadtteil Mooswald ein Budget von 100.000 Euro zur Verfügung. Zugunsten der Anwohner im Stadtteil Mooswald wurden außerdem für einen Zeitraum von 10 Jahre weitere Nutzungseinschränkungen vereinbart. Insbesondere darf keine Umwandlung in eine Multifunktionshalle erfolgen und auf den Parkplätzen und Freiflächen im Stadionumfeld dürfen keine Großkonzerte oder Open-Air-Kinoveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern veranstaltet werden. Schließlich wurde in den Verhandlungen auch die Verkehrsorganisation im Spielbetrieb erörtert mit dem Ziel, den verkehrlichen Ablauf an Spieltagen für die Anwohnerinnen und Anwohner des Mooswaldes verträglich zu halten.

Die Stadt möchte mit diesem Entgegenkommen ein wichtiges Zeichen setzen und signalisieren, dass sie die besonderen Belastungen für den Stadtteil Mooswald durch das neue SC-Stadion und durch andere Bauvorhaben anerkennt. Im Sinne einer guten Nachbarschaft werden im Gegenzug alle Rechtstreitigkeiten beigelegt. Weiterhin vereinbaren die Beteiligten, ggf. aufkommende Probleme miteinander zu erörtern und sich gemeinschaftlich um konstruktive Lösungen zu bemühen.

Der Vergleich muss noch vom Gemeinderat genehmigt werden. Aufgrund politischer Vorabstimmungen wird hier jedoch eine breite Zustimmung erwartet.

Die Klägerinnen und Kläger wurden schon seit Beginn der politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen im Jahr 2015 gerichtlich und außergerichtlich von Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger und Rechtsanwältin Hannah Biermaier vertreten. Die DK-Rechtsanwälte zeigen sich mit der nun gefunden Einigung überwiegend zufrieden: „Im gerichtlichen Verfahren hat sich bestätigt, dass die Bedenken der Anwohner im Hinblick auf das Stadionprojekt nicht grundlos waren. Allerdings konnten wir mit dem Vergleich viele Regelungen zugunsten des Stadtteils erreichen, die nicht Gegenstand einer gerichtlichen Klärung hätten sein können. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass die nun gefundene Einigung nicht nur für unsere Mandanten, sondern für den gesamten Stadtteil einen echten Mehrwert bietet.“