09.02.2022
Stadion Freiburg: Hauptsacheverfahren eingestellt. Kläger, Stadt Freiburg, der Sport-Club und das Regierungspräsidium einigen sich auf Vergleich
Der Rechtsstreit zwischen den sechs Klägerinnen und Klägern aus dem
Stadtteil Mooswald und der Stadion Freiburg Objektträger GmbH &
Co.KG – also der gemeinsamen Gesellschaft der Stadt Freiburg und dem
Sport-Club – wurde heute im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem
Verwaltungsgericht Freiburg gütlich beigelegt.
Hintergrund dieser Einigung ist ein schon seit Jahren andauernder
Rechtsstreit: Stellvertretend für und mit der vollen Unterstützung von
zahlreichen weiteren Anwohnern aus dem Stadtteil Mooswald, hatten sechs
Klägerinnen und Kläger im November 2018 beim Verwaltungsgericht Freiburg
Klage gegen die vom Regierungspräsidium Freiburg erteilte
Baugenehmigung für das SC-Stadion sowie einen Normenkontrollantrag beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den der Baugenehmigung zu
Grunde liegenden Bebauungsplan der Stadt Freiburg eingereicht. Sie
sahen sich durch das neue SC-Stadion, insbesondere aufgrund des zu
erwartenden Sportlärms, in ihren Nachbarschaftsrechten verletzt. Der
Verwaltungsgerichtshof gab den Anwohnerinnen und Anwohnern in dem vor
der Fertigstellung des Stadions durchgeführten Eilverfahren gegen die
Baugenehmigung in Bezug auf den genehmigten Nutzungsumfang zum Teil
Recht.
Nach nunmehr erfolgter Fertigstellung des Stadions und der Aufnahme
des Spielbetriebs einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich.
Oberbürgermeister Martin Horn war auf die Klägerinnen und Kläger
zugekommen und hatte Gespräche zum Zwecke der gütlichen Einigung
angeboten. In den darauffolgenden Wochen haben intensive und
vertrauensvolle Gespräche stattgefunden, in denen die
Verfahrensbeteiligten aufeinander zugegangen sind, das Verständnis für
die gegenseitigen Interessenlagen gewachsen ist und einvernehmliche
Lösungen für konkrete Fragen erzielt werden konnten.
Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich die Stadt Freiburg einen
Teil des Mooswaldes in den nächsten 30 Jahren nicht zu bebauen und sich
stattdessen bei der höheren Naturschutzbehörde dafür einzusetzen, dieses
Waldstück in das bereits bestehende Vogelschutzgebiet aufzunehmen.
Weiterhin stellt die Stadt Freiburg für Sanierung und Modernisierung von
Spielplätzen und Begegnungsstätten im Stadtteil Mooswald ein Budget von
100.000 Euro zur Verfügung. Zugunsten der Anwohner im Stadtteil
Mooswald wurden außerdem für einen Zeitraum von 10 Jahre weitere
Nutzungseinschränkungen vereinbart. Insbesondere darf keine Umwandlung
in eine Multifunktionshalle erfolgen und auf den Parkplätzen und
Freiflächen im Stadionumfeld dürfen keine Großkonzerte oder
Open-Air-Kinoveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauerinnen und
Zuschauern veranstaltet werden. Schließlich wurde in den Verhandlungen
auch die Verkehrsorganisation im Spielbetrieb erörtert mit dem Ziel, den
verkehrlichen Ablauf an Spieltagen für die Anwohnerinnen und Anwohner
des Mooswaldes verträglich zu halten.
Die Stadt möchte mit diesem Entgegenkommen ein wichtiges Zeichen
setzen und signalisieren, dass sie die besonderen Belastungen für den
Stadtteil Mooswald durch das neue SC-Stadion und durch andere
Bauvorhaben anerkennt. Im Sinne einer guten Nachbarschaft werden im
Gegenzug alle Rechtstreitigkeiten beigelegt. Weiterhin vereinbaren die
Beteiligten, ggf. aufkommende Probleme miteinander zu erörtern und sich
gemeinschaftlich um konstruktive Lösungen zu bemühen.
Der Vergleich muss noch vom Gemeinderat genehmigt werden. Aufgrund
politischer Vorabstimmungen wird hier jedoch eine breite Zustimmung
erwartet.
Die Klägerinnen und Kläger wurden schon seit Beginn der politischen
und rechtlichen Auseinandersetzungen im Jahr 2015 gerichtlich und
außergerichtlich von Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger und
Rechtsanwältin Hannah Biermaier vertreten. Die DK-Rechtsanwälte zeigen
sich mit der nun gefunden Einigung überwiegend zufrieden: „Im
gerichtlichen Verfahren hat sich bestätigt, dass die Bedenken der
Anwohner im Hinblick auf das Stadionprojekt nicht grundlos waren.
Allerdings konnten wir mit dem Vergleich viele Regelungen zugunsten des
Stadtteils erreichen, die nicht Gegenstand einer gerichtlichen Klärung
hätten sein können. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass die nun
gefundene Einigung nicht nur für unsere Mandanten, sondern für den
gesamten Stadtteil einen echten Mehrwert bietet.“