08.08.2023

Maskenlieferant mit DK gegen das Bundesministerium für Gesundheit erfolgreich

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im Frühjahr 2020 Corona-Schutzausrüstung über ein sogenanntes Open-House-Verfahren beschafft. Dabei hatte jedes Unternehmen, das die vom Ministerium vorgegebenen Vertragsbedingungen erfüllen konnte, einen Anspruch auf Vertragsschluss. Der – schlecht konzipierte - Verfahren lief allerdings gehörig schief. Viel mehr Hersteller waren in der Lage zu liefern, als vom BMG angenommen. In vielen Fällen verweigerte das BMG die Zahlung. Das führte zu einer Klagewelle, mit der sich das Landgericht (LG) Bonn beschäftigt.

Bislang wurde nur eine Entscheidung bekannt, bei der zu Gunsten des Lieferanten entschieden wurde. Es handelte sich dabei allerdings nur um ein Vorbehaltsurteil in einem Urkundenprozess, in dem das BMG nicht mit allen Einwänden gehört werden konnte und ein Nachverfahren folgte.

DK hat nun zu Gunsten eines Lieferanten vor dem Landgericht Bonn ein Endurteil gegen das von EY Law vertretene BMG erstritten, das für die Lieferanten einen Durchbruch in der Auseinandersetzung mit dem BMG darstellen könnte. Gegenstand des Rechtsstreits war die Behauptung des BMG, dass es wirksam wegen der angeblichen Mangelhaftigkeit der angelieferten Masken vom Vertrag zurückgetreten sei. Nach Auffassung von DK war jedoch der Rücktritt auf Grund der nichtigen Vertragsbedingungen des BMG unwirksam, sodass es gar nicht auf die Frage der Mangelhaftigkeit oder Mangelfreiheit der Masken ankam. Dieser Rechtsauffassung hat sich jetzt das Landgericht Bonn in der Entscheidung vom 12.07.2023 angeschlossen und die Klage des BMG vollständig abgewiesen. Es hat dabei ausdrücklich ausgeführt, dass es dahinstehen könne, ob die gelieferten Masken mangelhaft seien, da ein Anspruch auf Rückabwicklung bereits daran scheitere, dass der von dem BMG erklärte Rücktritt nicht ohne vorherige Fristsetzung erfolgen durfte (LG Bonn, Urt. v. 12.07.2023 – 20 O 49/22). Der Lieferant wurde in dem Verfahren von den DK-Anwälten Marco Röder (Partner) und Laura Deichmann (Associate) vertreten.