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12.05.2026

Millionenklage der AfD gegen die Bundestagspräsidentin abgewiesen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Versuch der AfD abgewehrt, die Bundestagspräsidentin zur Rückzahlung eines Betrags i.H.v. 2,35 Mio. Euro zu verurteilen. Diesen Betrag hatte die AfD wegen des Verdachts einer unzulässigen Spende zunächst vorbehaltlich an die Bundestagspräsidentin als mittelverwaltende Stelle nach dem Parteiengesetz weitergeleitet. 

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