Vergaberecht

Die öffentliche Hand benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben unterschiedlichste Güter und Dienstleistungen. Deren Beschaffung erfolgt durch ganz gewöhnliche privatrechtliche Verträge. Gesetzlich vorgegebene Sonderkonditionen bzw. -regelungen in den Verträgen gibt es dabei nicht. Als Verwalterin von Steuergeldern ist allerdings die öffentliche Hand zur wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Öffentliche Aufträge haben zudem eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und sind daher in besonderem Maße geeignet, die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.

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Aus beiden Gründen ist die öffentliche Hand nicht frei in ihrer Beschaffungsentscheidung, sondern hat den Auftrag an denjenigen Anbieter zu vergeben, der nach objektiven Kriterien – und nicht dem subjektiven Empfinden der öffentlichen Hand – der geeignetste Anbieter ist. Dies erfordert ein geordnetes Verfahren, das festlegt, wie die öffentliche Hand ihren Beschaffungsbedarf deckt, ohne ihre Marktmacht zu missbrauchen und Steuergelder zu verschwenden. Die Gesamtheit der Vorschriften, die der Umsetzung dieser Ziele dienen und damit einen Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung binden, bilden das Vergaberecht.

Das Vergaberecht als eigenes Rechtsgebiet ist dabei relativ jung. Seine heutige Gestalt hat es erst zum 01.01.1999 durch Einfügung eines 4. Teils in Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der damit erfolgten Einführung von subjektiven Rechten und eines effektiven Rechtsschutzes für Bieter erhalten. Seitdem ist es ebenso komplex wie dynamisch. Dies hängt damit zusammen, dass sich das Vergaberecht aus den verschiedensten Vorschriften zusammensetzt, deren Struktur nur schwer überschaubar ist. Hinzu kommt, dass das nationale Vergaberecht weitestgehend überlagert wird von rechtlichen Vorgaben der EU.

Kompetenz

Betreut wird das vergaberechtliche Referat durch unseren Partner Helmut Ebersbach. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung und berät und vertritt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter in allen Fragen des Vergaberechts. Er ist zudem regelmäßig als Referent für die Landeshauptstadt Stuttgart, das Studieninstitut Westfalen-Lippe und IBR-Seminare tätig zu den Themen „Einführung in das Vergaberecht“ und „Methoden und Strategien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“.

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