24.04.2024

Klage gegen Oberbürgermeister-Wahl in Rastatt abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat auf die mündliche Verhandlung am 23.04.2024 die Klage einer Rastatter Bürgerin gegen die Oberbürgermeister-Stichwahl vom 15.10.2023 zurückgewiesen (vgl. zur Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 24.04.2024: https://verwaltungsgericht-kar...). Das Gericht hatte einen ganzen Tag lang zur Sache verhandelt, mehrere Zeugen vernommen und die Verletzung des Neutralitätsgebots und der Plakatierungsregeln im Wahlkampf mit den Verfahrensbeteiligten diskutiert. Ein Wahlfehler, der das Ergebnis der Stichwahl beeinflusst haben könnte, konnte jedoch nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde im Urteil allerdings nicht zugelassen.

Die im Prozess beigeladene Stadt Rastatt wurde von Rechtsanwältin Dr. Janina Essig und Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger vertreten. Sie freuen sich gemeinsam mit der Stadtverwaltung darüber, dass die Gültigkeit der Wahl vom 15.10.2023 nun gerichtlich bestätigt wurde. Die DK-Anwälte: „Die von der Klägerin angeführten Wahlanfechtungsgründe konnten im Prozess allesamt widerlegt werden. Die OB-Wahl in Rastatt ist ordnungsgemäß abgelaufen. Die Bestätigung dessen durch die gerichtliche Entscheidung trägt hoffentlich dazu bei, das Vertrauen der Bürger in demokratische Prozesse zu stärken."