Das Verwaltungsrecht regelt die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Das betrifft vor allem das Verhältnis des Staates, also des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, zum Bürger oder zu juristischen Personen. Aber auch das Verhältnis der verschiedenen staatlichen Untergliederungen zueinander und untereinander wird maßgeblich durch das Verwaltungsrecht geprägt.

Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das vor allem Regelungen zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungsverfahren enthält, ist das besondere Verwaltungsrecht in zahlreiche Fachbereiche aufgespalten, wie z.B. das öffentliche Bau- und Planungsrecht nebst Bodenordnung, das Kommunalrecht einschließlich Abgabenrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Umwelt- und dabei insbesondere das Immissionsschutzrecht, das Dienst- und das Berufsrecht, das Hochschul- und Prüfungsrecht sowie das öffentliche Medienrecht, um nur einige der von unserer Kanzlei bearbeiteten Fachgebiete zu nennen. Nähere Informationen zu dem gesamten, von der Kanzlei abgedeckten Spektrum verwaltungsrechtlicher Tätigkeitsfelder erhalten Sie auf der Seite Kompetenzen dieser Website.

Deubner & Kirchberg hat sich seit der Gründung im Jahre 1982 auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Im Fachbereich Verwaltungsrecht bündeln wir die Kompetenzen von vier Anwältinnen und Anwälten.