Verfassungs­recht

Grund- und Menschenrechte bilden die Basis unseres Rechtssystems. Unentbehrlich für das Funktionieren des Staatswesens sind aber auch die Vorschriften des deutschen Grundgesetzes und der Länderverfassungen, die die Zuständigkeiten und die Organisation der 3 Staatsgewalten, nämlich von Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung, sowie ihr Verhältnis zueinander betreffen. Hinzu kommen die völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Dies zusammengenommen ist das Feld des Verfassungsrechts, das zwar sämtliche übrigen Rechtsbereiche durchdringt, als ausschließlicher Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit aber nur von vergleichsweise wenigen Rechtsanwälten bzw. Anwaltskanzleien betrieben wird.

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Wir haben uns seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1982 auf das Gebiet des Verfassungsrechts spezialisiert. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Anwälte Prof. Dr. Christian Kirchberg, Dr. Dirk Herrmann und Dr. Werner Finger zur Verfügung. Diese erstellen in diesem Rechtsbereich Gutachten und beraten und vertreten Mandanten in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren. Sie sind ferner sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor den Landesverfassungsgerichten in Organstreitverfahren tätig, bei denen sich Teile der organisierten Staatlichkeit (Abgeordnete, Fraktionen, Regierungen) gegenüber stehen. Schließlich ist die Kanzlei seit vielen Jahren ständige Vertreterin des Bundestagspräsidenten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Parteienfinanzierung.

Erfahren

Wir sind seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1982 auf das Gebiet des Verfassungsrechts spezialisiert.

Leistungen

Wir erstellen in diesem Rechtsbereich Gutachten und beraten sowie vertreten unsere Mandanten in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren.