27.02.2024

Deubner & Kirchberg übernimmt für mehrere Kommunen die Aufgabe als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Europäische Parlament hat die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU 2019/1937) erlassen, um Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, besser zu schützen. Diese Richtlinie ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden und gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den öffentlichen Dienst.

Die aktiven wie auch die ehemaligen städtischen Beschäftigten, die eine Meldung von Verstößen oder Missständen bei einer eigens eingerichteten Meldestelle machen, sind durch diese Richtlinie vor Maßnahmen oder Repressalien geschützt, die ihnen ohne dieses Gesetz gegebenenfalls drohen könnten.

Wichtigster Punkt ist die Einrichtung einer Meldestelle, an die sich die Beschäftigten der Stadt, wie auch die ehemaligen Mitarbeiter der Verwaltung wenden können. Der Hinweis kann anonym erfolgen, sei es in schriftlicher Form oder über das Telefon oder eine andere Sprachübermittlung.

Mit der Aufgabe dieser Meldestelle betraut werden kann ein Dritter, der die notwendigen Befugnisse erhält, um Meldungen zu prüfen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen.

Rechtsanwalt Professor Dr. Werner Finger wird die Aufgabe einer solchen Meldestelle für folgende Städte und Stadtwerke wahrnehmen:

Stadtverwaltung Bretten

Stadtverwaltung Bruchsal

Stadtverwaltung Ettlingen

Stadtwerke Ettlingen

Stadtverwaltung Rastatt

Stadtverwaltung Rheinstetten

Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz können über folgende Kontaktdaten gemacht werden:

Prof. Dr. Werner Finger

Telefon: 0721/98548-66

E-Mail: finger_at_deubnerkirchberg.de

DEUBNER & KIRCHBERG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Erzbergerstr. 113a, 76133 Karlsruhe

Oder aber über ein Meldeformular, das über folgenden Link erreicht werden kann:

www.deubnerkirchberg.de/meldestelle/