Wir sind hochspezialisiert ausschließlich im Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und Verfassungsrecht tätig. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen der Bauindustrie, mittelständische Bauunternehmen, Projektentwickler, Bauträger, Architekten und Ingenieure, Städte und Gemeinden sowie Bundes- und Landesbehörden.

Was andere über uns sagen

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Der Focus führt uns in der Ausgabe 2025 - wie bereits in den Jahren zuvor - als Top-Wirtschaftskanzlei für den Bereich des Baurechts und empfiehlt sowohl Jennifer Essig als Top-Anwältin als auch Marco Röder als Top-Anwalt für das Bau- und Architektenrecht

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Im Juve Handbuch 2024/2025 werden wir unter den Top Kanzleien bundesweit mit unseren Fachbereichen Verfassungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht geführt. Oft empfohlen werden Prof. Dr. Werner Finger und Prof. Dr. Christian Kirchberg.

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Capital (Ausgabe 6/2024) zählt uns - wie in den Vorjahren -  zu den führenden Kanzleien im Bau- und Architektenrecht.

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In der Erhebung von brand eins und Statista werden wir auch 2025 - wie in den vorangegangenen Jahren - als eine der führenden Wirtschaftskanzleien ausgezeichnet.

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Im Handbuch des Nomos-Verlages »Kanzleien in Deutschland« werden wir als eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland gelistet.

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Aktuelles

26.09.2025

Marco Röder als TOP-Wirtschaftsanwalt von der FAZ ausgezeichnet

Das FAZ-Institut empfiehlt in seiner Sonderbeilage vom 17.09.2025  in seiner Liste der "Top-Wirtschaftsanwälte" für den Bereich des Immobilienrecht  Marco Röder. Die Aufnahme in die Liste erfolgte auf Basis der Empfehlung von Kollegen und die Befragung von 16.500 Unternehmensjuristen. Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung unseres Kollegen.

20.08.2025

DK-Mandant gewinnt vor BGH und erreicht Klärung einer Grundsatzfrage

Der VII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO durchgesetzt werden kann. Wählt der Gläubiger die Hinterlegung als Art der Sicherheitsleistung, kann er vom Schuldner gemäß § 887 Abs. 2 ZPO verlangen, dass dieser den zu hinterlegenden Betrag an ihn selbst – und nicht nur an die Hinterlegungsstelle – als Vorschuss zahlt.

15.08.2025

Jennifer Essig abermals "Top-Anwältin" in der Focus-Liste

Der FOCUS führt dieses Jahr abermals Rechtsanwältin Jennifer Essig und Marco Röder als Top-Anwälte für privates Bau- und Architektenrecht. Das Sonderheft ist im Herbst 2025 erschienen.

04.08.2025

DK erneut vom Focus ausgezeichnet

Auch dieses Jahr werden wir wieder - wie schon in den Vorjahren - in der Focus-Liste der "Top-Wirtschaftskanzleien" mit unserem Fachbereich Baurecht geführt. Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Arbeit diese nachhaltige Anerkennung durch Kolleginnen und Kollegen findet.

12.06.2025

Christian Kirchberg erneut im Handelsblatt ausgezeichnet

Im Handelsblatt-Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg erneut mit einer Platzierung im „Öffentlichen Wirtschaftsrecht“ ausgezeichnet worden.

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Arbeiten bei uns

Karriere

Ob nach dem Staatsexamen, als erfahrene Anwälte oder Fachkräfte finden Sie bei uns ein sympathisches und angenehmes Arbeitsumfeld. Bei uns erfahren Sie ein hohes Maß an Wertschätzung und Unterstützung für Ihr Potenzial.

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