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Waldbronn wehrt sich gegen Millionenklage

Die Gemeinde Reichenbach als Rechtsvorgängerin der Gemeinde Waldbronn hatte 1974 eine Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der Kurklinik Reichenbach in dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) mit Genehmigung der Rechtsaufsicht übernommen. Die Gemeinde war zu jenem Zeitpunkt auch Gesellschafterin der Klinik. Nachdem die Gemeinde ihre Beteiligung an der Klinik veräußert hatte, forderte die KVBW die Gemeinde im Jahre 1982 auf, die Gewährträgerschaft unter den grundlegenden geänderten Beteiligungsverhältnissen zu bestätigen, was die Gemeinde ablehnte. Zuvor waren Verhandlungen über die Bedingungen einer neuen Gewährträgerschaft ergebnislos verlaufen.

In der Folge gingen die damaligen Beteiligten davon aus, dass die Gewährträgerschaft beendet worden sei. Danach eröffnete der Träger der Kurklinik Reichenbach weitere Fachkliniken in anderen Gemeinden („Ruland-Kliniken“). Die Ruland-Kliniken wurden im Jahre 2011 an die ACURA Kliniken veräußert.

Im Jahre 2013 trat die KVBW an die Gemeinde heran und forderte eine Bestätigung, dass die 1974 übernommene Gewährträgerschaft nicht nur für die ehemalige Kurklinik Reichenbach, sondern für sämtliche an ACURA veräußerte Ruland-Klinken weiter gelte. Den Haftungsbetrag bezifferte die KVBW auf zirka 30 Millionen Euro. Dem trat die Gemeinde entgegen. Zwischenzeitlich mussten die Ruland-Kliniken Insolvenz anmelden. Die KVBW hat einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 33.824.584,50 Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Sie hat im Januar 2017 eine Klage gegen die Gemeinde Waldbronn erhoben, mit der sie festgestellt wissen möchte, dass die Gemeinde für den Ausfall haftet.

Die Gemeinde Waldbronn hat die Kanzlei Deubner & Kirchberg mit der Abwehr der Klage beauftragt. Das Mandat wird von den beiden Partnern Dr. Dirk Herrmann und Marco Röder geführt.