Teilerfolg für Waldbronn: OLG hebt Urteil des Landgerichts teilweise auf!
Die Gemeinde Waldbronn hatte Anfang der 1970er Jahre eine „Gewährträgerschaft“für die örtliche Kurklinik übernommen. Nach Ansicht des KVBW haftet die Gemeinde Waldbronn für die Forderung gegen die heute insolvente Kurklinik in Höhe von über 30. Mio. €. Die von Deubner & Kirchberg vertretene Gemeinde vertritt dagegen die Auffassung, sie hafte bereits seit Ende der 1970er Jahre nicht mehr, als die Gemeinde die Beteiligung an der Kurklinik aufgegeben habe. Jedenfalls sei die Gewährträgerschaft in den 1980er Jahren beendet worden. Keinesfalls hafte die Gemeinde für Ansprüche für die Zusatzversorgung von Arbeitnehmern der Standorte Dobel und Bad Herrenalb, die außerhalb ihres Gemeindegebiets liegen.
Das Landgericht Karlsruhe hatte der Klage des KVBW stattgegeben und festgestellt, dass die Gewährträgerschaft der Gemeinde Waldbronn bis zum 31.12.2014 fortbestand. Am 15.11.2018 hat vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Verhandlung über die Berufung der Gemeinde stattgefunden.
Im Rahmen der Berufungsverhandlung hat der Senat mitgeteilt, dass er die Sache als offen betrachte und die jeweils vorgetragenen Argumente nochmals neu wägen werde. Soweit das Landgericht die Frage der Haftung für bestimmte Standorte nicht in der Sache entschieden habe, halte der Senat den entsprechenden Antrag nicht für unzulässig und werde – anders als das Landgericht – auch in der Sache entscheiden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab nun mit seinem Urteil vom 17.01.2019 beiden Parteien Recht: Die Gewährträgerschaft habe zwar bis in das Jahr 2014 Bestand, sie umfasse jedoch nicht eine Haftung für Forderungen, die auf Rentenansprüchen von Arbeitnehmern beruhen, die in den Klinikstandorten Dobel und Bad Herrenalb beschäftigt waren. Entsprechend wurde auch die Kostenentscheidung des Landgerichts geändert, welches der Gemeinde Waldbronn die kompletten Verfahrenskosten auferlegt hatte. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen habe, da „nur noch von einem hälftigen Prozesserfolg des Klägers ausgegangen werden könne“.
Die Gemeinde Waldbronn wurde in beiden Instanzen von den Rechtsanwälten Dr. Dirk Herrmann und Marco Röder vertreten.