Justizbetrieb zur Eindämmung des Coronavirus eingeschränkt
Zur dringend erforderlichen Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Cov-2) wird der Justizbetrieb bis auf zwingend erforderliche und unaufschiebbare Verhandlungen beschränkt. Die weit überwiegende Zahl der bis zum 19.04.2020 bereits angesetzten Gerichtstermine wird aufgehoben. Dies hat das Justizministerium Baden-Württemberg am 16.03.2020 bekannt gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie über www.justiz-bw.de. Es ist davon auszugehen, dass auch die übrigen Bundesländer entsprechend handeln.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der hier eintreffenden Absagen nicht eine sofortige Weiterleitung möglich ist. Wir informieren Sie allerdings so rasch als möglich und rechtzeitig vor bevorstehenden Terminen, ob diese stattfinden.