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Heidelberg: Sperrzeitverordnung für die Altstadt unwirksam

Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 6. März die Sperrzeitverordnung der Stadt Heidelberg für unwirksam erklärt. Der VGH folgte damit in vollem Umfang den Argumenten der von Herrn Rechtsanwalt Dr. Finger vertretenen Anwohnern.