Gericht gibt Altstadtbewohnern Recht – Gemeinderat muss strenge Sperrzeiten erlassen
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am gestrigen Mittwoch verkündete das Verwaltungsgericht Karlsruhe heute sein Urteil zum nächtlichen Lärm in der Heidelberger Altstadt. Das Gericht verurteilt die Stadt Heidelberg dazu, eine neue Sperrzeitenverordnung mit strengeren Sperrzeiten für die Heidelberger Altstadt zu erlassen. „Das ist eine große Erleichterung für die von uns vertretenen Anwohner. Damit besteht die Hoffnung, in Zukunft wieder etwas mehr Nachtruhe zu finden“, so Rechtsanwalt Dr. Finger. Bereits im letzten Jahr hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die damalige Sperrzeitenverordnung unter Verweis auf die untragbare Lärmbelastung in der Altstadt gekippt. Anstatt die Vorgaben des VGH umzusetzen, hatte sich der Gemeinderat der Stadt Heidelberg über das damalige Urteil hinweggesetzt und die Öffnungszeiten teilweise noch weiter verlängert. Die Quittung dafür hat die Stadt heute bekommen. „Mit der Verurteilung kommt der Gemeinderat nicht mehr darum herum, mit strengen Sperrzeiten endlich für Ruhe zu sorgen“, so Rechtsanwalt Dr. Finger.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts ergibt sich, dass die Anwohner nicht länger lärmbedingten Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden dürfen und daher die Gaststätten unter der Woche, also auch am sogenannten studentischen Donnerstag, spätestens um Mitternacht schließen müssen. In den Nächten zum Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2:30 Uhr beginnen. Damit hat das Verwaltungsgericht dem Gemeinderat von Heidelberg die äußersten Grenzen einer neuen Sperrzeitverordnung bindend vorgegeben. Unterhalb dieser Grenzen bleibt der Gemeinderat neben strengeren Sperrzeiten weiter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine deutliche Reduzierung der vom Verwaltungsgericht festgestellten erheblichen Lärmbelastung der Anwohner im gesamten Geltungsbereich der Sperrzeitenverordnung zu erreichen, wie auch schon der VGH Mannheim im letzten Jahr in seinem Normenkontrollurteil vom 28.03.2018 klarstellte. Neben strengeren Sperrzeiten bleibt der Gemeinderat also verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen für eine Lärmreduzierung zu ergreifen.