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Bundestagsverwaltung mit Deubner & Kirchberg erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 09.01.2020 (VG 2 K 170.19) die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids der von Deubner & Kirchberg vertretenen Bundestagsverwaltung bestätigt, mit welchem eine Sanktion gegen die AfD in Höhe von 269.400,00 € wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz (PartG) bei der Annahme von Spenden festgesetzt worden war. Bei den von Dritten finanzierten Werbemaßnahmen im Landtagswahlkampf des damaligen AfD-Landessprechers Jörg Meuthen in Baden-Württemberg 2016 habe es sich um Spenden im Sinne des Gesetzes gehandelt. Mit den finanzierten Plakaten, Flyern und Inseraten sei ausdrücklich für die AfD geworben worden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zum Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen

Prof. Dr. Christian Kirchberg hat die Bundestagsverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten.

DEUBNER & KIRCHBERG ist unter anderem im Verfassungsrecht tätig. Die Kanzlei berät regelmäßig zu europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen und tritt insbesondere vor dem EGMR, dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten auf. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Parteienrecht und dem Recht Parteienfinanzierung. In diesem Zusammenhang ist die Kanzlei in einer Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung tätig geworden.