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Alles auf Null: OLG Karlsruhe entscheidet über Millionenklage wegen einer Gewährträgerschaft neu!

Die Gemeinde Waldbronn hatte Anfang der 1970er Jahre eine „Gewährträgerschaft“für die örtliche Kurklinik übernommen. Nach Ansicht des KVBW haftet die Gemeinde Waldbronn für die Forderung gegen die heute insolvente Kurklinik in Höhe von über 30. Mio. . Die von Deubner & Kirchberg vertretene Gemeinde vertritt dagegen die Auffassung, sie hafte bereits seit Ende der 1970er Jahre nicht mehr, als die Gemeinde die Beteiligung an der Kurklinik aufgegeben habe. Jedenfalls sei die Gewährträgerschaft in den 1980er Jahren beendet worden. Keinesfalls hafte die Gemeinde für Ansprüche für die Zusatzversorgung von Arbeitnehmern der Standorte Dobel und Bad Herrenalb, die außerhalb ihres Gemeindegebiets liegen.

Das Landgericht Karlsruhe hatte der Klage des KVBW stattgegeben und festgestellt, dass die Gewährträgerschaft der Gemeinde Waldbronn bis zum 31.12.2014 fortbestand. Am 15.11.2018 hat vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Verhandlung über die Berufung der Gemeinde stattgefunden.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung hat der Senat mitgeteilt, dass er die Sache als offen betrachte und die jeweils vorgetragenen Argumente nochmals neu wägen werde. Soweit das Landgericht die Frage der Haftung für bestimmte Standorte nicht in der Sache entschieden habe, halte der Senat den entsprechenden Antrag nicht für unzulässig und werde – anders als das Landgericht – auch in der Sache entscheiden. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Donnerstag, 17.01.2019, 9.45 Uhr.

Die Gemeinde Waldbronn wird in dem Verfahren von den Rechtsanwälten Dr. Dirk Herrmann und Marco Röder vertreten.