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15.06.2020 RAK verleiht Rechtsanwältin Biermaier Fachanwaltstitel

Wir gratulieren unserer Kollegin Frau Rechtsanwältin Hannah Biermaier zum Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“.

„Fachanwältin“ ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die eine Rechtsanwältin in Deutschland führen darf, wenn sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Die Verleihung dieses Titels setzt eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet voraus.