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01.09.2020 DK-Mandant siegt vor dem BGH: Bürgschaftsregelung der Landeshauptstadt Stuttgart rechtswidrig

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags – für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8 % der Auftragssumme beträgt, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung u. a. von BGH, IBR 2015, 133). Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute verkündeten Urteil vom 16.07.2020 entschieden. Damit wurde dem von Deubner & Kirchberg vertretenen Bauunternehmen im Streit um die Wirksamkeit der Vertragsklauseln der Stadt Stuttgart in letzter Instanz Recht gegeben. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine andere Auffassung vertreten, wogegen die von den DK-Rechtsanwälten Marco Röder und Jennifer Essig vertretene Bauunternehmung erfolgreich Revision vor dem BGH eingelegt hat.