03.08.2020 Zweite Rheinbrücke: Vergleich rechtskräftig
Zweite Rheinbrücke: Gerichtlicher Vergleich rechtskräftig
Seit der ersten Machbarkeitsstudie zur zweiten Rheinbrücke im Jahre 1999 sind mehr als 20 Jahre vergangen. Nunmehr kam es zu diesem stark umstrittenen Projekt zu einem gerichtlichen Vergleich vor dem VGH Baden-Württemberg, der mit Ablauf der Widerrufsfrist am 31.07.2020 rechtskräftig geworden ist. Die vom BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. als auch von der Stadt Karlsruhe gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15. September 2017 „B 10/18, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Zuge der B 10“ erhobenen Klagen haben sich damit erledigt.
Den genauen Wortlaut des Vergleichs finden Sie auf der Website des VGH Baden-Württemberg hier.
Der BUND wurde in dem Verfahren von Dr. Dirk Herrmann vertreten.
DEUBNER & KIRCHBERG ist im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, privaten Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht tätig. Die Kanzlei berät und vertritt diesbezüglich Bundes- und Landesbehörden, Landkreise, Städte und Gemeinden, Unternehmen der Bauindustrie und mittelständische Bauunternehmen.
Die Kanzlei ist aktuell unter anderem im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten (z.B. Ausbau Autobahn A5, Ausbau Autobahn A8, Zweite Rheinbrücke) und großen öffentlichen wie privaten Vorhaben (z.B. Neubau Stadion Karlsruhe, Neubau Gesundheitszentrum Heidelberg, Hochhaus Metropol Ludwigshafen, Büro- und Hotel am Wasserturm Karlsruhe, Park Tower Karlsruhe) befasst.
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