01.10.2020 DK-Mandant erhält im Abwahlstreit um Rektorenposten der Hochschule Ludwigsburg Recht
P r e s s e m i t t e i l u n g
vom 01.10.2020
– Abwahl der Rektorin der Hochschule Ludwigsburg rechtmäßig –
Die vorzeitige Beendigung des Amtes der ehemaligen Rektorin der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Klägerin) war rechtmäßig.
Die Rektorin der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wurde am 13. Dezember 2011 vom Hochschulrat auf sechs Jahre zur Rektorin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HöVF) gewählt. Mit Bescheid vom 26. Februar 2015 teilte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – unter Anordnung der sofortigen Vollziehung – der Klägerin die vorzeitige Beendigung ihres Amtes als Rektorin mit. Hiergegen erhob die ehemalige Rektorin Klage und hatte damit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (vorläufig) Erfolg. Das VG war der Meinung, dass das Abwahlverfahren in mehrerlei Hinsicht fehlerhaft geführt worden sei.
Sowohl das Land Baden-Württemberg wie die HöVF wenden sich mit ihren Berufungen erfolgreich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Berufung des beklagten Landes und der beigeladenen Hochschule gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart stattgegeben.
Die Pressemitteilung des VGH finden Sie hier.
Deubner & Kirchberg hat Hochschule im Berufungsverfahren vertreten. Das Mandat wurde von Dr. Dirk Herrmann geführt.
DEUBNER & KIRCHBERG ist unter anderem im Beamten- und Hochschulrecht tätig. und berät regelmäßig zu entsprechenden rechtlichen Fragestellungen. Hervorzuheben ist dabei die ständige Tätigkeit im Zusammenhang mit beamtenrechtlichen Konkurrentenklage um hohe und höchste Ämter, wie z.B. die Besetzung von Richterstellen bei dem BGH.
DEUBNER & KIRCHBERG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Erzbergerstr. 113a, 76133 Karlsruhe
PR 700234 (Amtsgericht Mannheim)
T: 0721 985480
F: 0721 9854899
E: rae@deubnerkirchberg.de
www.deubnerkirchberg.de