Wir sind  hochspezialisiert ausschließlich im Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht, Vergaberecht und Verfassungsrecht tätig. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen der Bauindustrie, mittelständische Bauunternehmen, Projektentwickler, Bauträger, Architekten und Ingenieure, Städte und Gemeinden sowie Bundes- und Landesbehörden.

Wir betreuen bundesweit große Bauprojekte von der ersten Idee über die Finanzierung, Planung, Realisierung, Nutzung und Rückbau. Wir beraten regelmäßig im Zusammenhang großer Bau- und Vergabeverfahren. Wir sind regelmäßig in bedeutenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tätig.

 

Wir haben einen hohen Qualitätsanspruch und stehen für Fortbildung ein, lehrend genauso wie lernend. So ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Kirchberg ist als Lehrbeauftragter am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Fach ”Öffentliches Medienrecht” tätig und auch in der verfassten Anwaltschaft engagiert, u.a. als Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg und als Vorsitzender sowohl des Verfassungsrechts- als auch des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Rechtsanwalt Dr. Herrmann wirkt am Fachanwaltslehrgang der FernUni Hagen (“Recht der öffentlichen Ersatzleistungen”) mit. Rechtsanwalt Prof. Dr. Finger ist Vertrauensanwalt des Landkreises Karlsruhe und Honorarprofessor am KIT für das Fach “Öffentliches Baurecht”.

Voraussetzung eines jeden Mandatsverhältnisses ist für uns der vertrauensvolle, fachlich fundierte Kontakt zwischen Mandant und Anwalt. Deshalb stehen für uns Aufklärung und Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Gestaltung sowie über Chancen und Risiken der Rechtsverfolgung im Prozesswege am Anfang eines jeden Mandats. Ziel ist es stets, unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und Rahmenbedingungen eine dem persönlichen und wirtschaftlichen Interesse des Mandanten entsprechende Lösung zu finden und diese effizient umzusetzen.