Deubner & Kirchberg wurde im Jahre 1982 von den beiden Rechtsanwälten Heinrich Deubner und Christian Kirchberg gegründet. Tragendes Fundament war die gemeinsame Überzeugung, dass die stetige Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Rechts eine Spezialisierung erfordert. Beide Partner konzentrierten sich daher von Beginn an auf wenige Rechtsgebiete, Heinrich Deubner vornehmlich auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Arbeits- und Vergaberecht, Christian Kirchberg auf das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Bereits 1987 wurde Christian Kirchberg deshalb die Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“ verliehen; Heinrich Deubner wurde 2006 nach einer Einführung des Fachanwalts „Bau- und Architektenrecht“ als einer der ersten Karlsruher Rechtsanwälte gestattet, eine entsprechende Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Seit 1990 war für 28 Jahre Sitz der Kanzlei ein repräsentativer Altbau am Haydnplatz in der Karlsruher Weststadt. Im April 2018 erfolgte dann wegen des weiter steigenden Platzbedarfs der Umzug in ein neu errichtetes Bürogebäude in die nahe gelegene Erzbergerstraße in Karlsruhe.

2012 schied Heinrich Deubner nach Erreichen der Altersgrenze aus der Sozietät aus. Er gehörte der Kanzlei bis Ende 2019 als Of Counsel an.

2014 erfolgte die Umwandlung von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Mit dem Gründungspartner Prof. Dr. Christian Kirchberg und den seit der Gründung eingetretenen weiteren Partnern Dr. Dirk Herrmann, Prof. Dr. Werner Finger, Marco Röder, Helmut Ebersbach und Jennifer Essig sowie den Associates Hannah Biermaier, Natalie Hahn, Janina Essig und Georg Uhlig wird der bereits 1982 begonnene Weg der Spezialisierung konsequent fortgesetzt. Die 10 Anwältinnen und Anwälte von Deubner & Kirchberg sind ausschließlich im Verfassungs- und (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht oder im Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht und Vergaberecht tätig.