Die Anwaltssozietät Deubner & Kirchberg
Das Profil der Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg (BGB-Gesellschaft) wird durch die Spezialisierung auf die Bereiche Privates Baurecht und Arbeitsrecht sowie Verfassungs- und Verwaltungsrecht geprägt.
Die sechs Anwälte dieser Kanzlei beraten und vertreten namhafte Unternehmungen, Städte und Gemeinden, Bundes- und Landesbehörden sowie Bauherrn, Architekten und andere Freiberufler; zu den Mandanten zählen außerdem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt des Auftretens der Anwälte vor Gericht stehen anspruchsvolle Bauprozesse und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen sowie Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder. Daneben entfaltet die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg auf den vor ihr betreuten Rechtsgebieten eine rege Beratungs- und Gutachtentätigkeit, insbesondere auch im Bereich des Verfassungsrechts und bei der begleitenden Rechtsberatung großer Bau- und Vergabeverfahren.
Die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg hat einen hohen Qualitätsanspruch und steht für Fortbildung, lehrend genauso wie lernend. Sie verfügt über eine gut ausgestattete Bibliothek, Anschluss an einschlägige Datenbanken und über alle notwendigen technischen Hilfsmittel. Das hochmotivierte Mitarbeiterteam ist es gewohnt, seine Verantwortung für den Schreib- und Kommunikationsbereich engagiert, nachhaltig und zeitnahe wahrzunehmen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Kirchberg ist darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Karlsruhe (TH) tätig und auch in der verfassten Anwaltschaft engagiert, u.a. als Vorsitzender des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg und als Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Rechtsanwalt Dr. Herrmann nimmt seit mehreren Jahren einen Lehrauftrag an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer wahr und wirkt am Fachanwaltslehrgang der FernUni Hagen ("Recht der öffentlichen Ersatzleistungen") mit.
Im vertrauensvollen, fachlich fundierten Kontakt zwischen Mandant und Anwalt sieht die Anwaltssozietät die Voraussetzung eines jeden Mandatsverhältnisses. Aufklärung und Beratung über die Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Gestaltung sowie über Chancen und Risiken der Rechtsverfolgung im Prozesswege stehen am Anfang. Ziel ist es stets, unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und Rahmenbedingungen eine dem persönlichen und wirtschaftlichen Interesse des Mandanten entsprechende Lösung zu finden und diese effizient umzusetzen.