Kanzlei für Privates Baurecht und Arbeitsrecht sowie für Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
Anwaltssozietät Deubner & Kirchberg

Historie

Die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg  wurde im Jahr 1982 von Heinrich Deubner, Rechtsanwalt seit 1973, und von Dr. Christian Kirchberg, Wiss. Assistent an der Universität Freiburg/Br. von 1978 bis 1980 und seitdem Rechtsanwalt, neu gegründet.

 

Die beiden Kanzleigründer verfolgten einen umsichtigen und stetigen Wachstumskurs, strikt orientiert an der von Anbeginn betonten Spezialisierung auf die Gebiete des Privaten Baurechts und  Arbeitsrechts sowie des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts. Bereits 1987 wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg deshalb die Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“ verliehen; 2006, nach Einführung der entsprechenden Bezeichnung, folgte Rechtsanwalt Heinrich Deubner als einer der ersten Karlsruher Rechtsanwälte mit der Fachanwaltsbezeichnung „Bau- und Architektenrecht“.

 

Heute zählt die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg sechs Anwälte. Neben Rechtsanwalt Heinrich Deubner betreuen Helmut Ebersbach, Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006 sowie Marco Röder, Rechtsanwalt seit 2002 und ebenfalls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2008 vorwiegend das Private Baurecht und das Arbeitsrecht. Der Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts wird neben  Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Kirchberg durch Dr. Dirk Hermann,  Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2001, und durch Dr. Werner Finger, Wiss. Mitarbeiter an der Universität Freiburg/Br. von 1998 bis 2000 und Rechtsanwalt seit 2004 sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2007, abgedeckt.

 

Die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg hat ihren Sitz seit 1990 am Haydnplatz in der Karlsruher Weststadt, in unmittelbarer Nähe des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

 

Impressum